Grundlagen

Warum ist die Dividendenkultur in englischsprachigen Ländern ausgeprägter als in Deutschland?

Heiko 9 Min. Lesezeit
Junge Pflanze wächst aus einem Stapel Münzen

Kurz gesagt: In den USA, Kanada und Großbritannien werden Dividenden steuerlich und über die Altersvorsorge deutlich stärker begünstigt als in Deutschland. Unternehmen, die dort verlässlich ausschütten, finden mehr treue Anleger – deshalb gibt es dort so viel mehr Dividenden-Aristokraten.

Die Zahlen zeigen das deutlich: In unserer eigenen Liste der Dividenden-Aristokraten weltweit (Stand Oktober 2026) stammen von 143 Aktien nur 11 aus nicht-englischsprachigen Ländern (Japan, Schweiz, Frankreich). Rund 92 % kommen also aus den USA, Kanada, Großbritannien, Irland und Australien. Aus Deutschland ist kein einziger Titel dabei – mehr dazu in unserer Übersicht der Dividenden-Aristokraten aus Deutschland. Warum ist das so?

BereichUSADeutschland
Dividenden zwischen Unternehmen50 % bis 100 % abzugsfähig, schon bei kleinen BeteiligungenErst ab 10 % Beteiligung zu 95 % steuerfrei (Körperschaftsteuer)
Dividenden bei Privatanlegern0 %, 15 % oder 20 %, je nach EinkommenPauschal rund 26,4 % (Abgeltungsteuer + Soli)
Altersvorsorge mit Aktien401(k) und IRA, Anlage meist frei wählbarBetriebsrente, Riester, Rürup – Anlage meist vom Anbieter bestimmt
Vereinfachter Vergleich, Stand Oktober 2026. Quelle: 26 U.S.C. § 243, IRS Rev. Proc. 2025-32, § 8b KStG, § 32d EStG

Gründe für Unterschiede in der Dividendenkultur

Ein Fluss formt – wenn man ihn lässt – auf natürliche Weise die Landschaft. Die Wasserströme fließen in die Richtung in die es für sie den geringsten Widerstand gibt.

Auf genau gleiche Weise verhält es sich mit den Geldströmen: Erleichtert man ihnen den Weg, dann wird sich dieser Strom mit der Zeit in eine gewisse Richtung etablieren und die „Landschaft“ prägen.

Bei der Frage danach warum sich also in einem Land die Aktien- und Dividendenkultur stärker ausprägt als in einem anderen, muss man auch immer die Frage stellen auf welche „Widerstände“ der Geldfluss trifft – oder eben nicht.

Die Rolle von Steuererleichterungen bei der Dividendenkultur

In den USA, dem größten Aktienmarkt der Welt mit den mit Abstand meisten Dividenden-Aristokraten, gibt es erhebliche Steuererleichterungen für Unternehmen welche in andere Unternehmen investieren und von diesen dann eine Dividende erhalten. Geregelt ist das im Bundesrecht der USA, im „26 U.S. Code § 243 – Dividends received by corporations“ (eingeführt 1954), die Steuerbehörde IRS setzt es um.

Dieser sogenannte „Dividends Received Deduction“ erlaubt US-Unternehmen, einen Teil der Dividenden, die sie von anderen US-Unternehmen erhalten, vom steuerpflichtigen Gewinn abzuziehen: 50 % bei einer Beteiligung unter 20 %, 65 % ab 20 % und bis zu 100 % innerhalb eines Konzerns (Stand nach der Steuerreform 2017). Das gilt also schon für kleine Aktienpakete.

Diese Art der Steuererleichterung ist natürlich ein erheblicher Anreiz für amerikanische Unternehmen im eigenen Land in andere Unternehmen zu investieren und das Management zu einer konstanten Dividendenzahlung zu „animieren“. Auf der anderen Seite können verlässlich dividendenzahlende Unternehmen auf diese Weise treue Ankerinvestoren aus dem Inland anziehen, was die Aktionärsstruktur stabilisiert und das Management der Stakeholder vereinfacht. Beide Fälle führen am Ende dazu, dass amerikanische Unternehmen konstante Dividendenausschüttungen präferieren und somit eine Dividendenkultur in ihrem Land etabliert haben.

Zum Vergleich Deutschland:

Deutsche Kapitalgesellschaften zahlen auf ihre Gewinne – welche Dividenden mit einschließen – Körperschaftssteuer (15 % + Soli = 15,825 %) und Gewerbesteuer (= 3,5 % Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde = mind. 7 %) . Steuerliche Vergünstigungen gibt es für deutsche Unternehmen erst ab einer Beteiligung von mindestens 10 % am ausschüttenden Unternehmen – egal ob es im In- oder Ausland sitzt; dann ist die Dividende bei der Körperschaftsteuer zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG). Für die Gewerbesteuer braucht es sogar mindestens 15 % (§ 9 Nr. 2a GewStG). In der Realität sind solch hohe Beteiligungen an anderen Unternehmen mit dem reinen Ziel des Erhalts von Ausschüttungen im Vergleich zu den USA wohl seltener und eher die Ausnahme. Vor allem wenn es sich um große und damit als sichere Häfen geltende Aktiengesellschaften handelt, sind die wenigsten Unternehmen in der Lage so hohe Beträge zu investieren um die 10 % Hürde zu nehmen – von Diversifikation mit mehreren solchen Unternehmensbeteiligungen ganz zu schweigen.

Für Privatinvestoren in den USA gilt eine andere Regelung der IRS. Diese besagt, dass ab einer gewissen Haltedauer von amerikanischen und in speziellen Fällen auch ausländischen Aktien, die Besteuerung auf die Dividende abhängig vom Einkommen des Anlegers zwischen 0 % und 20 % liegt. Für Alleinstehende gilt im Steuerjahr 2026: 0 % bis rund 49.000 $ zu versteuerndem Einkommen, 15 % darüber und 20 % erst ab rund 545.000 $ (IRS Rev. Proc. 2025-32). Die meisten Privatanleger zahlen also 0 % oder 15 % auf ihre Dividende.

Eine komplette Steuerfreiheit auf Dividenden für Geringverdiener ist selbstverständlich ein großer Anreiz in Aktien zu investieren. Auch für Besserverdiener sind 15 % allemal besser als der persönliche Einkommensteuersatz auf andere Einkommen und ein klares Signal pro Aktie bzw. Dividende.

Zum Vergleich Deutschland:

In Deutschland gilt die pauschale Abgeltungssteuer + Soli von 26,38 % für Aktiengewinne und Dividendenausschüttungen (Steuerfreibeträge ausgenommen). Dies gilt gehaltsunabhängig und ist somit ein enormer Nachteil gegenüber den USA.

Die Rolle von Rentensystemen bei der Dividendenkultur

Rentensysteme als Treiber einer Aktien- und Dividendenkultur betreffen natürlich vornehmlich den Privatsektor. Ihre Rolle ist eng verbunden mit den Steuererleichterungen von oben.

Die staatliche Rentenversicherung „Social Security“ in den USA funktioniert im Wesentlichen wie bei uns: Als Berufstätiger zahlt man Beiträge von seinem Monatslohn und finanziert damit die staatlichen Rentenaufwendungen für die aktuelle Pensionäre – ein klassisches Umlagesystem. Die Berechnung der späteren Rente ist komplex und gekoppelt an viele Faktoren. Die staatliche Rente in den USA ist eine Basisrente zur Mindestabsicherung und keinesfalls ein gleichwertiger Ersatz für den bisherigen Lohn.

Diese Tatsache ist in der breiten Öffentlichkeit bekannt, daher bietet die Regierung steuerliche Anreize mit Hilfe seines Arbeitgebers oder komplett privat vorzusorgen. Mit dem so genannten 401(k) oder IRA haben Angestellte die Möglichkeit Teile ihres Gehalts bis zu einer gewissen Obergrenze steuervergünstigt einzuzahlen und in Fonds oder Aktien bis zu ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter zu investieren. Im Falle des 401(k) kann der Arbeitgeber zusätzliche Einzahlungen für den Angestellten tätigen. Diese Rentensparpläne sind in den USA weit verbreitet, so nutzen z.B. 75 % der Angestellten im Privatsektor einen 401(k) um vorzusorgen, sofern es ihr Arbeitgeber anbietet. Im öffentlichen Dienst sind es sogar 90 % (Wichtiger Hinweis: Einen solchen Rentenplan zu besitzen sagt noch nichts über die Sparrate und die Höhe der späteren Zusatzrente aus, es ist aber ein Indikator für die öffentliche Akzeptanz von Aktien).

Mit dem IRA können die US-Bürger zusätzlich privat für die Rente vorsorgen. Im Prinzip funktioniert es mit den Steuererleichterungen wie bei einem 401(k), nur dass hier eben kein Arbeitgeber bezuschusst. Dafür hat man den Vorteil, dass ein IRA-Account bei Banken und Brokern eröffnet werden kann und es somit praktische keine Anlagebeschränkungen gibt.

Die Steuervergünstigungen in diesen Rentensparplänen gelten natürlich auch auf die Dividenden welche von den Aktien bzw. Fonds, in die man investiert hat, ausgeschüttet werden. Daher sind ausschüttende Fonds und Aktien für solche Investmentvehikel besonders beliebt, sorgen sie doch für ein recht stabiles, passives Einkommen als Ergänzung zur staatlichen Rente.

Zum Vergleich Deutschland:

Etwas vergleichbares wie den 401(k) gibt es in Deutschland in Form von Betriebsrenten, auf die Arbeitnehmer sogar einen gesetzlichen Anspruch haben (Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG, anders als in den USA). Bei Betriebsrenten können Angestellte bis zu einer Obergrenze Teile ihres Bruttolohns (also vor allen Abgaben) einzahlen und investieren – der investierte Betrag hat also einen Steuerbonus und zusätzlich wird das zu versteuernde Einkommen gemindert . Auch der Arbeitgeber kann zusätzlich bezuschussen (teilweise muss er das sogar). Manche Arbeitgeber schließen für den Mitarbeiter als Anreiz automatisch eine Betriebsrente ab und zahlen mehr ein als sie gesetzlich oder tariflich müssten.

Die Betriebsrenten sind allein schon wegen dem gesetzlichen Anspruch in Deutschland recht beliebt. Immerhin ca. 53 % aller Angestellten haben eine Anwartschaft, jedoch sind es ohne das Top- oder mittlere Management nur noch ca. 40 %. Damit liegt man deutlich hinter den USA in der Verbreitung und der Beliebtheit. Zudem verzichten oftmals gerade die Angestellten mit niedrigem Einkommen auf eigene Einzahlungen, was dazu führt, dass deren Betriebsrente einmal sehr niedrig ausfallen wird und ihren Zweck somit nicht erfüllt.

Betriebsrenten sind recht starr und der Arbeitgeber entscheidet wie das Geld angelegt wird (z.B. eine Direktversicherung oder Pensionsfonds). Der Mitarbeiter hat keinen Einfluss auf das Anlagevehikel. Anders in den USA beim 401(k): Hier kann der Arbeitgeber zwar eine Vorselektion der definieren, dennoch bleiben einige Fonds oder ETFs zur Auswahl durch den Angestellten.

Einen direkten deutschen Gegenpart zum IRA gibt es nicht. Am ehesten kommt hier noch die Rürup-Rente heran, bei der man ebenfalls privat steuervergünstigt vorsorgen kann. Beide wurden ursprünglich für Selbstständige und Freiberufler konzipiert, sie stehen aber jedem Bürger offen. Die Rürup-Rente ist eine Versicherung und kein spezieller Renten-Account bei einer Bank oder Broker wie beim IRA, daher ist man bei den Anlagemöglichkeiten limitiert auf das was die Versicherung anbietet. Zudem verlangt die Versicherungsgesellschaft Jahresgebühren (zusätzlich zu denen der Fonds bzw. ETFs).

Für den Durchschnittsverdiener ist sie daher eher uninteressant, da es echte Steuervorteile nur gibt wenn man größere Summen einzahlt (sonstige Zulagen gibt es nicht). Stärker verbreitet ist bei uns daher die Riester-Rente bei der man ebenfalls privat steuervergünstigt vorsorgen kann und zusätzlich Zuschüsse vom Staat bekommt (vor allem bei Kindern). Hier ist man aber bei der Auswahl der Anlagevehikel komplett außen vor, da dies der Policen-Anbieter entscheidet. Daher nimmt man in Deutschland die Riester-Rente eher als reine Versicherung wahr, als ein Investment in Aktien. Die hohen Jahresgebühren der Versicherungsgesellschaften machen sie für Sparer ohne Kinder eher unattraktiv (da generell weniger Rendite und weniger Zulagen vom Staat).

Die Deutschen verlassen sich immer noch zu sehr auf den Staat, gilt doch „Die Renten sind sicher!“. Aus blanker Unwissenheit oder in Unkenntnis von Alternativen, hängen laut einer Studie des Deutschen Aktieninstituts (2019, auf Basis von OECD-Daten) deutsche Renten zu stark von der staatlichen Rentenversicherung ab. Nur 25 % der späteren Rente stammen aus aktienorientierten Ansparverfahren wie Betriebsrente und Riester etc. Die USA stehen hier bei 54 %.

Fazit zur Dividendenkultur

Über die generell höhere Affinität der Amerikaner für Aktien im Vergleich zu uns Deutschen könnte man einen eigenen Beitrag schreiben, am Ende hängt aber alles zusammen: Vereinfacht gesprochen investieren Menschen – egal ob als privater oder institutioneller Anleger – da, wo sie am meisten Gewinn erwarten. Oder in diesem Beispiel: Wo weniger von ihrem Gewinn in Form von Steuern abgezogen wird.

In den englischsprachigen Ländern hat sich über Jahrzehnte eine ausgeprägte Aktien- und Dividendenkultur eingestellt, einfach deshalb weil es steuerlich attraktiv ist. Wie lange manche US-Unternehmen ihre Dividende schon Jahr für Jahr erhöhen, zeigt unsere Liste der Dividenden-Könige – Firmen mit 50 und mehr Erhöhungen in Folge. Sowohl bei den großen Steuererleichterungen auf Gewinne aus Dividenden (für Unternehmen als auch für Privatanleger) kommt das zum Tragen. Die Pensionspläne 401(k) und IRA sind in Summe steuerlich attraktiver als z.B. was es in Deutschland gibt und daher sehr weit verbreitet – dies führt zu einem weiteren Bewusstsein von Aktien und Dividenden als Altersvorsorge.

Am Ende vom Tag bestimmen aber die „Big Player“ was gespielt wird und nicht die Kleinanleger. Vermögensverwalter, Investment-und Beteiligungsgesellschaften beeinflussen mit ihrer Investition in Unternehmen zu gewissen Teilen auch deren Ausrichtung: Pro Ausschüttung oder Pro Re-Investition. Je höher der Aktienanteil, desto mehr kann mitbestimmt werden.

Da in den USA die Dividenden von ausländischen Unternehmen aber erst ab einer Beteiligung von mind. 10 % (26 U.S. Code § 245A) durch ein US-Unternehmen (egal welches) steuerfrei sind, wird das ausländische Management anscheinend weniger oft auf eine regelmäßige und stetig steigende Dividende gedrängt. Zur Erinnerung: Auch deutsche Unternehmen müssen mindestens 10 % am ausschüttenden Unternehmen besitzen, um Steuervorteile zu bekommen.

Und dies führt dann eben in Summe dazu, dass sich in Ländern wie Deutschland bisher keine echte Dividendenkultur etabliert hat. Immerhin gibt es einige deutsche Unternehmen, die ihre Dividende seit 25 Jahren nie gekürzt haben – unsere Dividenden-Ritter. Sollte sich am Besteuerungsrecht der jeweiligen Länder nichts ändern, wird es wohl auch so bleiben.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Anlageberatung. Steuerregeln ändern sich; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetze.

Weitere Quellen:

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